Mietwohnungsverwaltung
Für den Hauseigentümer nehmen wir die Rechte gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten und Handwerkern sowie Mietern und Pächtern wahr.
Die Annahme von Kündigungen und der Abschluss von Mietverträgen gehören ebenso zu unseren Aufgaben wie auch eine ordnungsgemäße Wohnungsabnahme bzw. Wohnungsübergabe.
Auch das leider immer öfter notwendig werdende Beitreiben von offenen Mieten obliegt uns als Verwaltung. Auf Wunsch überprüfen wir Ihre Miethöhe und passen diese gegebenenfalls an. Nach den vertraglichen Vereinbarungen erstellen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung alle anfallenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.
Die haustechnische Überwachung und die damit verbundene Vergabe von Reperaturmaßnahmen ist ebenso Bestandteil der Verwaltung wie das Einstellen und Überwachen von Hausmeistern und Reinigungspersonal.
Darüber hinaus erledigen wir jedoch noch weit aus mehr, was hier nicht alles beschrieben werden kann.
Wir legen Wert auf eine individuell auf das Objekt und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verwaltung.
Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.